Auftragsentwicklung für neue WordPress-Plugins oder -Themes
Sollte es Bedarf an neuen Plugins oder Themes geben, gibt es die Möglichkeit, diese über das RRZE, durch Projektpersonal oder über externe Agenturen entwickeln zu lassen. Zusätzlich bieten verschiedene moderne Anwendungen und Portallösungen bereits eigene Plugins an, mit denen Inhalte auf Webauftritten angezeigt werden können.
Für die Auftragsvergabe ist es notwendig, eine verständliche und eindeutige Auftragsbeschreibung (zum Beispiel in Form eines Lasten- oder eines Pflichtenhefts oder einer User-Story) zu erstellen.
Bereits vor einer Auftragsvergabe sind zudem universitäre Regelungen und Gesetze zu beachten:
- Die Vergaberichtlinien der FAU
- Die Richtlinie für die Bereitstellung und Nutzung von Systemen und Verfahren der Informationstechnologie an der FAU (IT-R)
- Die gesetzlich verbindlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit und zum Datenschutz.
Bevor neue Plugins oder Themes in Auftrag gegeben werden oder solche aus verschiedenen Quellen aus dem Internet zusammengesucht werden, sollte daher ein Beratungsgespräch mit dem RRZE gemacht werden.
Hilfe durch das RRZE
Das RRZE kann mit folgenden Dienstleistungen helfen:
- Beratung und gemeinsame Evaluation der Anforderungen
- Finden geeigneter Alternativen falls bereits vorhanden
- Erstellen von für die Auftragsvergabe geeigneten Anforderungsdefinitionen und Angebotsanfragen
- Kalkulation des zu erwartenden Aufwands und der Kosten
- Begleitung des Antrags für eine Neubeschaffung beim CIO-Gremium
- Auftragsentwicklung durch Personal des RRZE
- Im Falle der Auftragsvergabe an Agenturen oder Freiberufler:
- Auswahl geeigneter Agenturen oder Freiberufler bei Auftragsentwicklung durch Dritte
- Projektbegleitung bei Auftragsvergabe an Agenturen oder Freiberufler
- Prüfung und technische Abnahme von Erzeugnissen von Agenturen, Freiberufler oder eigenes Projektpersonal
Bei Interesse oder dem Bedarf nach einem Beratungsgespräch zum Theme der Auftragsentwicklung wenden Sie sich an:
Hinweis
Wenn die neuen Plugins oder Themes auf dem CMS-Angebot des RRZE in Betrieb genommen werden sollen, müssen jedoch in allen Fällen die Bedingungen eingehalten werden:
Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, ist ein Einsatz auf dem CMS-Angebot des RRZE nicht möglich. Daran ändert auch nichts, wenn diese Bedingungen bei einer Auftragsvergabe an Dritte vorher nicht bekannt waren oder nicht als als Teil des Auftrags definiert wurden.